Gepäckentschädigung und Haftung│ASIANA AIRLINES

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Gepäckentschädigung

Richtlinien zur Gepäckentschädigung und Haftung

  • Die Haftungsgrenze von Asiana Airlines für aufgegebenes Gepäck liegt bei 250 Goldfranken oder einer äquivalenten Summe (etwa 20 USD) pro Kilogramm, wenn die Beförderung dem Warschauer Abkommen entspricht, und bis zu SDR 1,519 (Sonderziehungsrechten) pro Person, wenn die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen unterliegt.
  • Als Ausnahmeregelung gilt: Wenn ein höherer Wert gemeldet wurde und der Abschlusspreis im Voraus gezahlt wurde, basieren die Haftungsgrenzen von Asiana Airlines auf dem gemeldeten Wert.
  • Falls das Gepäckstück beschädigt wurde oder Inhalt verlorengegangen ist, müssen Sie dies der Airline innerhalb von 7 Tagen nach Empfang des Gepäckstücks melden. Falls ein Gepäckstück verzögert eintrifft oder verlorengegangen ist, müssen Sie dies der Airline innerhalb von 21 Tagen nach Aufgabe des Gepäckstücks bei der Airline melden.

„Ausnahmen bei Entschädigungen, beschränkte Entschädigung in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen“

In den folgenden Fällen gelten für die Entschädigung Ausnahmen oder es wird unter Einhaltung der Beförderungsgesetze oder dem Montrealer Übereinkommen nur eine beschränkte Entschädigung gezahlt.

  • Wenn bewiesen werden kann, dass die Fluggesellschaft die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um eine Beschädigung zu verhindern, oder die Fluggesellschaft aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage war, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
  • Wenn die Beschädigung vom Passagier absichtlich oder durch seine Schuld verursacht wurde;
  • Wenn ein Gepäckstück beschädigt wurde, weil es zu schwer war oder der Kapazität des Gepäckstücks entsprechend zu viele Gegenstände eingepackt wurden (einschließlich Beschädigungen des Inhalts oder Verlust zusätzlich zur Beschädigung des Gepäcks);
  • Wenn das Schloss im Verlauf der Sicherheitskontrolle beschädigt wird oder Filme im Röntgengerät beschädigt werden;
  • Kleine Kratzer, Abrieb, Dellen, Absplitterungen, Flecken usw., die während des normalen Gepäck-Handhabungsprozesses entstanden sind;
  • Die folgenden Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck verboten und müssen im Handgepäck befördert werden.
    • Artikel, die leicht Schaden nehmen, schnell zerfallen, Instrumente usw.
    • Arzneimittel für die Gesundheit
    • Laptop-Computer, Mobiltelefone, Kameras, Camcorder, MP3-Player und andere teure persönliche elektronische Geräte oder Daten
    • Bargeld, Edelsteine oder Schmuck, börsengängige Wertpapiere, Dokumente wie Verträge und Dissertationen, Reisepass, Ausweise, Schlüssel, Proben, Antiquitäten und andere Gegenstände, deren Wert schwer zu bestimmen ist

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