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Verlängerung der vorübergehenden Befreiung vom koreanischen elektronischen Reisegenehmigungssystem (K-ETA) bis zum 31. Dezember 2025
Im Rahmen der Initiative 『Visit Korea Years (2023–2024)』 zur Förderung der Tourismusindustrie wird die befristete Ausnahmeregelung für die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) um ein weiteres Jahr verlängert und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Selbst Staatsangehörige von Ländern, die von der K-ETA befreit sind, können eine K-ETA beantragen, um von Vorteilen wie dem Verzicht auf das Ausfüllen der Einreiseerklärung bei der Einreise nach Südkorea zu profitieren. Dabei wird eine Gebühr in Höhe von 10.000 KRW pro Person (etwa 7–8 EUR) erhoben.
○ Liste der ausgenommenen Länder und Regionen
Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Hongkong, Italien, Japan, Kanada, Macau, Niederlande, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, Singapur, Taiwan, Vereinigte Staaten (einschließlich Guam), Vereinigtes Königreich